Bitte beachten Sie, dass nur jene Fahrzeuge von der europäischen 5-Jahres Werksgarantie ohne Kilometerbegrenzung profitieren, welche von einem offiziellen Hyundai-Partner** in der Schweiz oder dem europäischen Wirtschaftraum an einen Endkunden* verkauft wurden.

Das bedeutet insbesondere, dass Fahrzeuge, welche über einen inoffiziellen Verkaufskanal und / oder nicht an einen Endkunden* verkauft wurden, von der europäischen 5-Jahres Werksgarantie ausgeschlossen sind.

Die offizielle Hyundai-Organisation empfiehlt daher allen Kaufinteressenten eines parallelimportierten Fahrzeuges, vom Anbieter (z.B. Parallelimporteur) schriftlich eine detaillierte Bestätigung der durch ihn zu gewährenden Garantie zu fordern.

Wichtige Punkte darin umfassen:

  • Umfang der Garantiedeckung (Baugruppen)
  • Enddatum und / oder maximale Fahrleistung der Garantiedeckung
  • Reparaturansprüche bei Auslandsfahrten
  • Zugelassene Reparaturbetriebe (in der Schweiz, eventuell im Ausland)
  • Abrechnungsmodus bei einem Garantieereignis (in der Schweiz, eventuell im Ausland)

Assistance

Parallelimportierte Fahrzeuge profitieren normalerweise nicht von einer offiziellen Hyundai Assistance. Die Assistance von Hyundai Switzerland kann Ihnen bei einem parallelimportierten Fahrzeug weder helfen noch können Kosten übernommen werden.

* Endkunden bezeichnen Privatpersonen, Unternehmen oder andere Einrichtungen, welche

  • ein neues Hyundai-Fahrzeug von einem offiziellen (autorisierten) Hyundai-Partner nicht zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs erworben haben, oder
  • ein Hyundai-Fahrzeug erworben haben, das ursprünglich von einer Privatperson, einem Unternehmen oder einer anderen Einrichtung bei einem offiziellen (autorisierten) Hyundai nicht zum Zwecke des gewerblichen Weiterverkaufs erworben wurde.